Kapitel 13

Übertragungssysteme für den digitalen Hör- und Fernsehrundfunk

Lösungen zu den Lernzieltests des Kapitel 13

Zu 1:     Durch die Digitalisierung gehen die spezifischen Eigenschaften der Signale verloren: Es werden nur Daten (0-1-Folgen) gesendet.

Zu 2:     S. Buchtext und Aufzählung in der Einführung zu Kap. 13.

Zu 3:     S. Bild 13.1.

Zu 4:     Für das Audiosignal werden 192 kbit/s verwendet. Mit Fehlerschutz ergeben sich 256 kbit/s.

Zu 5:     S. Buchtext Kap. 13.1.

Zu 6:     Der Frequenzbereich liegt zwischen 30 MHz und 3 GHz, u.a. als Alternative zum UKW-Rundfunk.

Zu 7:     Die Gesamtbandbreite bzw. Blockbandbreite beträgt 1,5 MHz.

Zu 8:     Verschiedene Teile der Informationen eines DAB-Rahmens werden unterschiedliche stark fehlergeschützt.

Zu 9:     OFDM wird im Hinblick auf die verbesserten Empfangsmöglichkeiten (Einfügen eines Schutzintervalls) bei der terrestrischen Ausbreitung sowie die potentielle Einrichtung von Gleichwellennetzen für die Verbreitungswege genutzt.

Zu 10:    S. auch Kap. 8. Die Festlegung der Länge des Schutzintervalls erfolgt danach, welche Umweglaufzeiten eines Signals beim Mehrwegeempfang (Reflexionen) noch positiv im Sinne der Interferenz berücksichtigt werden sollen. Dieses kann z.B. unter Berücksichtigung des Senderabstands erfolgen.

Zu 11:     Nutzung der selben Sendefrequenz an mehreren benachbarten Standorten eines Verteilnetzes. Exakte zeitgleiche Ausstrahlung, absolut gleiche Sendefrequenz und Synchronisation.

Zu 12:     Hinweis: Gemeint ist der Vergleich zwischen QPSK und 64-QAM:
2 bit/Hz bzw. 6 bit/Hz jeweils multipliziert mit der Bandbreite des Kanals.

Zu 13:     Datenrundfunksystem für den Lang-, Mittel- und Kurzwellenbereich.

Zu 14:     Je nach Übertragungsbandbreite der Kanäle können 26 – 180 kbit/s bereitgestellt werden.

Zu 15:     Sehr hohe Flexibilität des Standards, z.B. unterschiedlich Modulationsverfahren der Träger. Höhere Tonqualität bei geringerem Bandbreitebedarf.

Zu 16:     S. Buchtext Kap. 13.4. PES – Packetized Elementary Stream; PS – Program Stream; TS – Transport Stream gemäß Bild 13.7

Zu 17:     S. Bild 13.7

Zu 18:     Satellit, Kabel-TV, terrestrische Übertragung, Rückkanaltechnik in Kabel-TV-Netzen; Übertragung in Telekommunikationsnetzen.

Zu 19:     Verketteter Fehlerschutz mit innerem und äußerem Schutz sowie einem Interleaving zwischen den beiden Schutzmechanismen.

Zu 20:    Eine Veränderung der Coderate R2 z.B. von 2/3 auf 5/6 führt bei ansonsten gleichen Bedingungen des Empfangs zu einer Verschlechterung des Versorgungsgrades oder zur Notwendigkeit, den Antennendurchmesser zu erhöhen.

Zu 21:    Die Bandbreite der Kabel-TV-Kanäle ist wesentlich geringer. Im Vergleich zur Satellitenübertragung ist der Kanal jedoch deutlich weniger gestört. Die übertragbare Datenrate ist unterschiedlich und muss z.B. bei Einspeisung von Satellitensignalen in Kabel-TV-Systeme berücksichtigt werden. Dabei ist ggf. eine Re-Multiplex des Datenstroms (i.a. MPEG-TS) erforderlich.

Zu 22:    Die zeitgleiche Einspeisung von Signalen anderer Art (UKW-Rundfunk, analoge Kabel-TV-Signale). Störungen (z.B. durch Intermodulation) und eine Übersteuerung der Streckenverstärker müssen vermieden werden.

Zu 23:    Bestmöglicher stationärer Empfang, guter portabler Empfang.

Zu 24:    Es wurde eine 2k-FFT (2048 Träger, 1495 Nutzträger für MPEG-TS) sowie eine 8k-FFT (8192 Träger, 5980 Träger für MPEG-TS) festgelegt; s. Tabelle 13.8.

Zu 25:    S. Kap. 13.4.4. Im wesentlichen durch Time-Slicing, s. Bild 13.11 und zeitweises Ausschalten der Empfänger-Frontends.

Zu 26:    S. Kap. 13.5, u.a. effizientere Ausnutzung des Frequenzspektrums durch andersartigen Fehlerschutz, Erhöhung der Nutzdatenrate, professionell nutzbare Übertragungsparameter, Alternativen zum MPEG 2-Transportdatenstrom.

Zu 27:    S. Kap. 13.5.3: Die Möglichkeit, verschiedene Datenströme gleichzeitig zu übertragen und weitgehend unabhängig voneinander für die Übertragung zu schützen, Bild 13.14 und 13.15.

Zu 28:    S. Kap. 13.5.2: Insbesondere die Möglichkeit, mehrere (8MHz-)Kanäle zu breitbandigen Übertragungskanälen zu bündeln.

Zu 29:    Von ca. 51 Mbit/s bei DVB-C auf ca. 80 Mbit/s bei DVB-C2.

Zu 30:    Insbesondere wurden professionelle Anwendungen wie z.B. Studio-zu-Studio-Verbindungen und IP-Backbone-Strecken berücksichtigt.